Grafik-Gerichtsbezirk

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Bonn umfasst die Bundesstadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis sowie Teile des Oberbergischen Kreises und des Kreises Euskirchen.

Er entspricht dem Bezirk des Landgerichts Bonn mit den Amtsgerichten Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl.

Die Staatsanwaltschaft Bonn ist Teil des übergeordneten Bezirks der Generalstaatsanwaltschaft Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.