Antisemitismus muss mit allen gebotenen staatlichen Mitteln, aber auch mit zivilgesellschaftlicher Unterstützung bekämpft werden, um seine Ausbreitung zu verhindern, Rechtssicherheit herzustellen und ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen.

Die Antisemitismusbeauftragten der (General-) Staatsanwaltschaften haben insbesondere folgende Aufgaben:

  • Zentrale/r Ansprechpartner/in für von antisemitischen Straftaten betroffene Personen, für jüdische Einrichtungen, für andere Behörden und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Behörden in allen Angelegenheiten der Strafverfolgung antisemitischer Straftaten,
  • Vernetzung und Kooperation mit den Institutionen und Organisationen des jüdischen Lebens sowie zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, die sich mit der Bekämpfung von Antisemitismus befassen und
  • Förderung einer einheitlichen Sachbehandlung bei der Bearbeitung von antisemitischen Straftaten.

Die Antisemitismusbeauftragte der Staatsanwaltschaft Bonn kann wie folgt erreicht werden:

Telefon: 0228 9752-488

E-Mail: Antisemitismusbeauftragte@sta-bonn.nrw.de

Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail beachten Sie bitte den Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen.

Unterstützung erhalten von antisemitischen Straftaten betroffene Personen insbesondere auch hier:

Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen

Sylvia Löhrmann

https://www.antisemitismusbeauftragte.nrw

RIAS NRW

- Meldestelle in Trägerschaft des Vereins für Aufklärung und demokratische Bildung e.V. -

https://www.report-antisemitism.de/rias-nrw