Zu den Sicherheitsmaßnahmen in dem Dienstgebäude gehört auch eine Gepäck- und Personenkontrolle am Eingang. Bringen Sie deshalb bitte Ihren Personalausweis und - soweit vorhanden - alle weiteren Unterlagen (Anschreiben, Ladung usw) mit.

Für die mit diesen Maßnahmen verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten bitten wir um Verständlich.

Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung nicht nur der Sicherheit der Bediensteten sondern auch Ihrer Sicherheit im Gebäude leisten.

Hinweis:
In den Dienstgebäuden der Staatsanwaltschaft Bonn besteht ein Fotografie-Verbot. Entsprechende Geräte (Fotoapparate, Handys) sind bei der Pforte abzugeben.


Nichtraucherschutz im Dienstgebäude:

Wie Sie bereits der Presse haben entnehmen können, hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2007 das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW) beschlossen. Im gesamten Dienstgebäude gilt ein generelles Rauchverbot.